Bedarfsgerecht entwickeln, konzentrieren und schützen – auf diesen Nenner lässt sich die Leitlinie des Regionalplans bringen. Und das sind die zentralen Instrumente, mit denen der Regionalplan „arbeitet“:
Der Regionalplan räumt allen Städten und Gemeinden eine ausreichende, bedarfsgerechte Entwicklung ein. Um möglichst schonend mit den noch verbliebenen Freiflächen umzugehen, gilt: Zunächst sollen Baulücken oder Brachflächen bebaut werden, bevor neue Flächen „auf der grünen Wiese“ angetastet werden.
An diesen Verbindungen von größeren Zentren, die sich überwiegend an den Bahnlinien orientieren (S-Bahn), sollen neue Wohn- und Gewerbegebiete entstehen. Entwicklungsachsen koordinieren und bündeln also die Siedlungsentwicklung. Sie werden durch die Landesplanung festgelegt, im Regionalplan konkretisiert und durch regionale Entwicklungsachsen ergänzt.
In der ganzen Region Stuttgart wird eine gut erreichbare Versorgung der Bevölkerung mit Waren, aber auch privaten und öffentlichen Dienstleistungen angestrebt. Deswegen übernehmen Städte und Gemeinden bestimmte Aufgaben für sich und ihr Umland (Verflechtungsbereich). In Baden-Württemberg werden vier Stufen unterschieden: Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Kleinzentren. Die Faustregel lautet: Je höher die Hierarchiestufe, umso spezialisierter die dort zu findenden Einrichtungen und umso größer der Einzugsbereich. Im einzigen Oberzentrum der Region, der Landeshauptstadt Stuttgart, sind also Universitäten, Fachkliniken oder Landesbehörden angesiedelt. In den 14 Mittelzentren gibt es unter anderem weiterführende Schulen, Kinos und Krankenhäuser. Die 12 Unter- und 29 Kleinzentren werden im Regionalplan festgelegt. Dort steht die Versorgung mit häufig nachgefragten Waren und Dienstleistungen wie Schulen oder Arztpraxen im Mittelpunkt. Eine Grundversorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs soll in allen Städten und Gemeinden der Region möglich sein.
Der Erhalt und der Ausbau von Infrastruktur wird im Regionalplan sichergestellt, um die Leistungsfähigkeit der Region Stuttgart auch weiterhin zu gewährleisten. Verkehrswege (Trassen für Schienen und Straßen) werden ebenso berücksichtigt wie Energieversorgung oder Abfallwirtschaft.
Dort, wo es das Landschaftsbild zu erhalten gilt, wo Freiräume als „natürliche Klimaanlagen“ für die Landwirtschaft oder zur Naherholung dienen, sieht der Regionalplan Regionale Grünzüge vor. Bauen ist in diesen großräumigen, zusammenhängenden Freiräumen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Regionale Grünzäsuren sind dort zu finden, wo das Zusammenwachsen von Ortschaften verhindert werden soll. Sie vermeiden also einen „Siedlungsbrei“ und grenzen Nachbarorte voneinander ab. Auch hier gilt ein grundsätzliches Bauverbot.