Das steht im Regionalplan

Die Menschen in der Region Stuttgart leben regional. Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort gehört für einen Großteil von ihnen zum Alltag. Kinder fahren zur Schule in die Nachbarstadt, Fußballfans ins Stadion nach Stuttgart oder Erholungssuchende ins Grüne. Verwaltungsgrenzen spielen im täglichen Leben kaum eine Rolle. Um die verschiedenen Ansprüche an den Raum unter einen Hut zu bringen, müssen sie überörtlich koordiniert werden. Konkret geht es um die Siedlungsentwicklung, den Freiraumschutz oder den Erhalt und den Ausbau von Infrastruktur. Auch die Abstimmung von Standorten für großflächigen Einzelhandel gehört dazu. Hier kommt die regionale Ebene ins Spiel, die zwischen den allgemeinen Entwicklungsleitlinien des Landes und der konkreten Planung von Städten und Gemeinden angesiedelt ist.

Beim Regionalplan handelt es sich um eine Gesamtplanung auf regionaler Ebene für etwa 15 Jahre. Der Regionalplan entfaltet nur für alle öffentlichen Planungsträger wie Fachbehörden oder Kommunen eine bindende Wirkung. Gegenüber Privatpersonen und Investoren hat der Regionalplan keine unmittelbare Wirkung, er kann allerdings Orientierungshilfen geben. Die Erfordernisse der Raumordnung für die Region Stuttgart legt der Regionalplan textlich und zeichnerisch als Ziele und Grundsätze fest.

Der Regionalplan der Region Stuttgart besteht aus drei – nur in gedruckter Form - rechtsverbindlichen Teilen, die als Satzung von der Regionalversammlung beschlossen werden:

- der Textteil des Regionalplans
- die Raumnutzungskarte im Maßstab 1:50.000 (siehe unten)
- die Strukturkarte der Region mit Raumkategorien, zentralen Orten und Entwicklungsachsen im Maßstab 1:200.000

Informativen Charakter haben die Begründung sowie die weiteren Karten des Regionalplans. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. Er enthält im Wesentlichen Informationen zum derzeitigen Umweltzustand in der Region, insbesondere für die Schutzgüter: Mensch, Flora/Fauna/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus zeigt er die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf den Umweltzustand, die aufgrund der verbindlichen Festlegungen des Regionalplans (Ziele) zu erwarten sind. Eine Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen, Vorschläge zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen sowie zur Überwachung des Umweltzustands sind ebenfalls Teil des Umweltberichts. 

Raumnutzungskarte

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