Vorausschauende Planung für die Region

Wir arbeiten an einer vorausschauenden und nachhaltigen Entwicklung der Region mit dem Ziel, die Vielfalt, hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungskraft langfristig zu gewährleisten. Angesichts der Herausforderungen von Globalisierung und Klimawandel sowie einer stagnierenden Bevölkerungszahl und immer älter werdenden Menschen ist verantwortungsvolle Planung notwendiger denn je. Unser wichtigstes Instrument ist der Regionalplan als raumplanerisches Gesamtkonzept für die Region Stuttgart.

Regionalplanung als Teil eines Planungssystems

Die Regionalplanung ist eingebettet in ein umfassendes Planungssystem. Oberste Ebene ist die Bundesraumordnung, die die raumordnerischen Leitbilder und Konzepte vorgibt. Die Bundesländer, die für die Landesplanung zuständig sind, erstellen Landesentwicklungspläne bzw. -programme. Die zwölf Regionalpläne wiederum konkretisieren den Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg und stellen somit das verbindliche raumplanerische Gesamtkonzept für die jeweilige Region dar. Darin sind die Ziele und Grundsätze zur Raumentwicklung festgelegt. Es handelt sich um verbindliche Vorgaben für Fachplanungen und die kommunale Bauleitplanung. Städte und Gemeinden sind Träger der Bauleitplanung. Sie stellen Flächennutzungspläne auf, die die vorhandene und geplante Nutzung der gesamten Gemarkungsfläche umfassen. Daraus werden Bebauungspläne als rechtsverbindliche, parzellenscharfe Planwerke entwickelt.

In mehreren Runden - teils gesetzlich vorgeschrieben, teils informell - wirken die Städte und Gemeinden an der Planung mit (Gegenstromprinzip). Auch Verbände, Behörden, die Öffentlichkeit, Kammern und Gewerkschaften werden beteiligt, vom Regierungspräsidium bis zum Naturschutzbund.

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