Von Muschelkalk, der für die Produktion von Schotter, Kies und Sand oder als Naturwerkstein verwendet wird, über Ziegeleirohstoffe, hier vor allem Ton, bis zu hin zu Sanden verfügt die Region Stuttgart über teilweise recht großflächige Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Der Verband Region Stuttgart ist gemäß Landesentwicklungsplan für die Sicherung dieser Rohstoffvorkommen zuständig. Wichtige Rohstoffvorkommen sind im Regionalplan als sogenannte Vorranggebiete für den Abbau bzw. zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe festgeschrieben, hier darf nichts stattfinden, was den Abbau unmöglich macht. Innerhalb dieser Vorranggebiete liegen meist Steinbrüche, in denen vor allem Muschelkalk abgebaut wird. Jeder Steinbruch ist wichtig für die Versorgung der Region mit Stein und Steinprodukten und trägt dazu bei, zumindest für Muschelkalk die Transportentfernungen gering zu halten. Viele mineralische Rohstoffe, z. B. Gips, Lehm und Zementrohstoffe müssen von anderen Steinbrüchen und Gruben in die Region gebracht werden, da sie in der Region selbst nicht abgebaut werden. Auch das Recycling von Baumaterialien trägt dazu bei, allerdings steht nicht ausreichend Material für das Recycling zur Verfügung, um den Bedarf zu decken.
Die Vorranggebiete für den Rohstoffabbau und zur Sicherung von Rohstoffen sollen reich rechnerisch den Rohstoffbedarf für 2 x 20 Jahre decken. Allerdings können sich in diesem langen Zeitraum immer wieder Veränderung z. b der Abbausituation ergeben. Dann können die Vorranggebiet ggfs. angepasst werden. Dafür ist ein Änderungsverfahren notwendig.
Ein solches Änderungsverfahren wurde mit dem Beschluss der Regionalversammlung am 28.07.2021 eingeleitet. Es folgte (mit Beschluss der Regionalversammlung vom 30.3.2022) die Offenlage, d.h. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger, die sich von der geplanten Änderung betroffen fühlen, konnten, nach Verlängerung der Frist, bis zum 15.09.2022 eine Stellungnahme abgeben, die dann in die Entscheidung der Regionalversammlung über die Annahme der geplanten Änderung einfließt.
Die Materialien zur Informationsveranstaltung zur geplanten Regionalplanänderung im Kapitel 3.5. Gebiete für Rohstoffvorkommen am 28.06.2022 in Marbach – Rielingshausen zum PDF-Download: