Windkraft in der Region
Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag dazu liefern Windkraftanlagen.
Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur benötigt, aber auch für Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und nicht zuletzt für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. In einer entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans wurden Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent für Windkraft wird mit dem beschlossenen Planentwurf erreicht.
Teilfortschreibung Windkraft
Satzungsbeschluss zur Regionalplanung Erneuerbare Energien
Mit dem Satzungsbeschluss vom 03.12.2025 endet ein mehrjähriger Planungsprozess zu den Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart. Dem Satzungsbeschluss sind zwei Offenlagen vorangegangen: Die erste Offenlage fand Ende 2023 statt, die zweite im Sommer 2025.
Transparentes und partizipatives Verfahren
Im Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren hatten Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt gingen über 10.000 Stellungnahmen ein. In der Sitzung am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung die Gesamtabwägung aller eingegangenen Aspekte beraten und beschlossen.
Aktueller Verfahrensstand
Im Rahmen des anschließend an den Satzungsbeschluss stattfindenden Anzeigeverfahrens zur Erlangung der Rechtskraft hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Einwendungen gegenüber der vorgelegten Planung des Verbands Region Stuttgart erhoben. Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass die derzeit ausgewiesenen geplanten Vorrangflächen in Konflikt mit den Anforderungen des § 7 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes (ROG) stehen. Dieser Konflikt macht zwingend erforderliche Nacharbeiten an der bestehenden Planungsgrundlage in Bezug auf Natura2000 notwendig. Hieraus ergibt sich eine Verzögerung im Eintritt der Rechtskraft, da die Überarbeitung eine erneute Beschlussfassung der Regionalversammlung bedingt.
Information für Stellungnehmende
Gemäß § 13a Abs. 5 LplG BW erhalten die Stellungnehmenden beider Beteiligungen keine individuelle Antwort, sondern werden einheitlich über die Abwägungsergebnisse der einzelnen Belange informiert. Die inhaltsbezogene Darstellung aller eingebrachten Stellungnahmen sowie ausführliche Erklärungen zu den Abwägungsergebnissen finden Sie hier:
Downloadbereich Stellungnahmen
- Anlage 1.1 Nichtgebietsbezogene Hinweise von Trägern öffentlicher Belange und Kommunen
- Anlage 1.2 Nichtgebietsbezogene Hinweise der Öffentlichkeit
- Anlage 1.3 Gebietsbezogene Hinweise von Trägern öffentlicher Belange und Kommunen
- Anlage 1.4 Gebietsbezogene Hinweise der Öffentlichkeit
- Anlage 1.5 Hinweise zur Aufnahme von zusätzlichen Vorrangflächen aus der 1. Offenlage
- Anlage 1.6 Erläuternde Hinweise zu den thematischen Schwerpunkten der Stellungnahmen
Planentwurf Teilfortschreibung Windkraft
Der beschlossene Planentwurf sowie alle dazugehörigen Unterlagen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
- Sonstige Unterlagen
- Übersichtskarte Vorranggebiete
- Karten für Stuttgart, Lkr. Böblingen, Lkr, Esslingen, Lkr. Göppingen, Lkr. Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis
- Tabellarische Übersicht der Vorranggebiete
- Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen und Änderungen als Shape-Dateien (Bitte die Datei “Wichtiger Hinweis Windkraft” lesen)
- Umweltbericht Textteil
- Umweltbericht Anhang I Einzelsteckbriefe
- Umweltbericht Anhang II Bewertungskarten
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Übersichtskarte Vorranggebiete
Bei Fragen zum Thema Windkraft erreichen Sie uns unter windenergie(at)region-stuttgart.org