Abgeschlossene Änderungsverfahren
Der Regionalplan wurde von der Regionalversammlung am 22. Juli 2009 als Satzung beschlossen. Die Oberste Raumordnungs- und Landeplanungsbehörde, das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (seit Mai 2012 das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) genehmigte den Regionalplan am 19. Oktober 2010 ohne Auflagen. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Nr.44/2010) ist er seit 12. November 2010 rechtsverbindlich. Inzwischen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Festlegung eines Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Mundelsheim
- Festlegung neuer Gewerbeschwerpunkte im Norden
- Neue Entwicklungsachse: Verfahren zur Änderung des Regionalplans für den Bereich Murrtal
- Gebiete zur Rohstoffsicherung
- Rücknahme und Erweiterung eines Regionalen Grünzuges im Bereich „Lauffener Feld“ in Bönnigheim