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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Rechtskraft der Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“

Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 01.04.2026 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart ist die „Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und zur Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ rechtsverbindlich. 

Die Regionalversammlung hatte den entsprechenden Satzungsbeschluss am 3. Dezember 2025 gefasst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur rechtlichen Prüfung angezeigt. Das Ministerium erhob innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 23. März 2026 keine Einwendungen.

Damit gilt der neue Plan ab sofort als verbindliche Grundlage für die Beurteilung der raumordnerischen Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

Bekanntmachung der Anzeige nach § 13a Absatz 2 und 3, § 13 Absatz 4 LplG am 01.04.2026

Downloadbereich Stellungnahmen und Abwägungsergebnis

Gemäß § 13a Abs. 5 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg erfolgt keine individuelle Rückmeldung an die Stellungnehmenden. Stattdessen werden die Stellungnahmen anonymisiert zusammengestellt und mit den Ergebnissen der Abwägung öffentlich zur Verfügung gestellt. 

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