Rechtskraft der Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“
Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 01.04.2026 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart ist die „Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und zur Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ rechtsverbindlich.
Die Regionalversammlung hatte den entsprechenden Satzungsbeschluss am 3. Dezember 2025 gefasst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur rechtlichen Prüfung angezeigt. Das Ministerium erhob innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 23. März 2026 keine Einwendungen.
Damit gilt der neue Plan ab sofort als verbindliche Grundlage für die Beurteilung der raumordnerischen Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Bekanntmachung der Anzeige nach § 13a Absatz 2 und 3, § 13 Absatz 4 LplG am 01.04.2026
Satzung der Teilfortschreibung des Regionalplans mit Begründung und Umweltbericht
Downloadbereich Stellungnahmen und Abwägungsergebnis
Gemäß § 13a Abs. 5 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg erfolgt keine individuelle Rückmeldung an die Stellungnehmenden. Stattdessen werden die Stellungnahmen anonymisiert zusammengestellt und mit den Ergebnissen der Abwägung öffentlich zur Verfügung gestellt.
Downloadbereich weitere Unterlagen zur Information
- Hinweiskarte: Öffnung des Regionalen Grünzugs
- Hinweiskarte: Öffnung des Regionalen Grünzugs - WebGis
- Übersichtskarte der „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“
- Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ als Shape-Dateien (Bitte die Datei “Wichtiger Hinweis Windkraft” lesen)
- Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 03.12.2025
- Ergebnisprotokoll der Regionalversammlung vom 03.12.2025