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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Solarenergie in der Region

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen und darüber hinaus die Regionalen Grünzüge so zu öffnen, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch dort ermöglicht werden können.

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Satzungsbeschluss zur Regionalplanung Erneuerbare Energien

Mit dem Satzungsbeschluss vom 03.12.2025 endet ein mehrjähriger Planungsprozess zu den Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart. Dem Satzungsbeschluss sind zwei Offenlagen vorangegangen: Die erste Offenlage fand im Juli 2024 statt, die zweite im Sommer 2025.

Transparentes und partizipatives Verfahren

Im Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren hatten Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt gingen knapp 300 Stellungnahmen ein. Auf Grundlage der Stellungnahmen der ersten Offenlage wurde Änderungsbedarf erkannt. Diese Änderungen wurden in einer erneuten Offenlage bekannt gegeben.  In der Sitzung am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung die Gesamtabwägung aller eingegangenen Aspekte beraten und beschlossen.

Gesetzlicher Auftrag erfüllt

Der beschlossene Plan weist 0,7 Prozent der Regionsfläche als Gebiete aus, die sich aufgrund ihrer Lage und Vorbelastung besonders für PV-Anlagen eignen. Damit wird das gesetzliche Flächenziel von mindestens 0,2 Prozent übertroffen. 

Zugleich wird der Regionale Grünzug – ein wesentliches Instrument für Natur- und Freiraumschutz – für Photovoltaikanlagen geöffnet, soweit kein Wald, Kernflächen sowie Kernräume des landesweiten Biotopverbunds oder exponierte Bereiche mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität betroffen sind. 

Weiteres Vorgehen

Der Verband Region Stuttgart zeigt die als Satzung beschlossenen Teilfortschreibungen beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen an. Mit Rechtskraft des Plans, die für April 2026 zu erwarten ist, gelten die neuen Gebiete sowie die Öffnung des Regionalen Grünzug für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als rechtsverbindliche regionalplanerische Grundlage für die weitere Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen.

Information für Stellungnehmende

Gemäß § 13a Abs. 5 LplG BW erhalten die Stellungnehmenden beider Beteiligungen keine individuelle Antwort, sondern werden einheitlich über die Abwägungsergebnisse der einzelnen Belange informiert. Die inhaltsbezogene Darstellung aller eingebrachten Stellungnahmen sowie ausführliche Erklärungen zu den Abwägungsergebnissen finden Sie hier:

Downloadbereich Stellungnahmen und Abwägungsergebnis

Der beschlossene Plan sowie alle dazugehörigen Unterlagen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Kontakt

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