Der Verband Region Stuttgart begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. „Ein Planfeststellungsverfahren ist ein erprobtes, transparentes und deshalb geeignetes Instrument, auch für den Abbau der Gleisanlagen im Stuttgarter Hauptbahnhof“, hat Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling als Reaktion auf die heutige Urteilsverkündung gesagt. „Als Teil eines Planfeststellungsverfahrens findet eine umfangreiche Anhörung statt, in der sämtliche Aspekte auf dem Tisch kommen und alle Interessenvertreter gehört werden.“ Mit dem heutigen Urteil seien außerdem die Planungs-Prämissen des Bahnprojekts Stuttgart 21 bestätigt worden, ist Dr. Schelling überzeugt.
Insofern sei es folgerichtig, dass die Klage der Stuttgarter Netz AG abgewiesen worden sei. Diese wollte erreichen, dass zunächst ein Stilllegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt wird. Begründet wurde dies damit, dass die Stuttgarter Netz AG ein Interesse daran habe, die oberirdische Eisenbahninfrastruktur des Kopfbahnhofs langfristig zu erhalten.
Der Verband Region Stuttgart…
… ist seit 1995 Projektpartner bei Stuttgart 21. Eine breite Mehrheit der Regionalversammlung sieht in Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm das zentrale Zukunftsprojekt für die Region Stuttgart. Überzeugend sind die verkehrlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und städtebaulichen Vorteile. Als Aufgabenträger für die
S-Bahn beteiligt sich die Region mit einem gedeckelten Betrag von 100 Millionen Euro. Darüber hinaus hat sich der Verband Region Stuttgart bereiterklärt, an den optimierten Planungen im Filderbereich („3. Gleis“ an der Station Flughafen/Messe) 20 Millionen Euro zu tragen.
Pressemitteilung (als pdf-Datei)