Der VRS hat im gestrigen Verkehrsausschuss das weitere Vorgehen hinsichtlich des Neckarschleusenausbaus beraten. Konkret fordert er ein zweistufiges Verfahren zur Sanierung und Verlängerung der Schleusenkammern, das eine störungsfreie Durchführung des Gütertransportbetriebs gewährleisten soll.
Nutzen des Schleusenausbaus
Die Bundeswasserstraße Neckar ist eine bedeutende Verkehrsachse für den Güterverkehr in der Region Stuttgart. Zum einen weist sie im Gegensatz zum straßen- und schienengebundenen Güterverkehr noch freie Transportkapazitäten auf und beansprucht gleichzeitig deutlich weniger Fläche. Zum anderen bietet der umweltfreundliche Gütertransport auf dem Neckar dem Wirtschaftsstandort Region Stuttgart Verlässlichkeit und sichere Lieferketten – selbst in Krisenzeiten. Auch der geringe Personalbedarf und die besondere Eignung für Groß- und Schwerlasttransporte machen das Binnenschiff als Transportträger unentbehrlich.
Die genannten Punkte unterstreichen die Notwendigkeit, den Neckar als Bundeswasserstraße durch geeignete Maßnahmen funktions- und wettbewerbsfähig zu erhalten. Das ist auch im Regionalplan der Region Stuttgart festgelegt. Der VRS unterstützt neben der zügigen Sanierung der Schleusen insbesondere die Verlängerung je einer Schleusenkammer für den Einsatz der 110 Meter Schiffsklasse sowie der weiteren Schleusenkammer für den Einsatz der 135 Meter Schiffsklasse. Verantwortlich für den Ausbau der Bundeswasserstraße ist das Bundesministerium für Verkehr.
Über den bisherigen Prozess
Die Regionalversammlung setzt sich seit mehreren Jahrzehnten intensiv für den Infrastrukturausbau auf dem Neckar ein. Nachdem der Ausbau der Neckarschleusen 2024 vom Bundesministerium für Verkehr zurückgestellt wurde, führte die Geschäftsstelle des VRS zusammen mit dem beauftragten Moderations- und Kommunikationsbüro team ewen im Jahr 2025 Experteninterviews mit wichtigen Akteuren durch. Vertreten waren dabei Expertinnen und Experten folgender Institutionen: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Hochschule Heilbronn, Industrie- und Handelskammern Region Stuttgart, Heilbronn-Franken und Rhein-Neckar, Hafen Stuttgart, Neckarhafen Plochingen, Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt, DP World Intermodal und VRS.
Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse fand im November 2025 ein öffentlicher Online-Faktencheck statt, der der erneuten Diskussion unter den Expertinnen und Experten sowie der Klärung offener Fragen diente. Darauf folgte ein Schleusengipfel für die Fachwelt und Politik. Der Gipfel würdigte die gewonnenen Ergebnisse und sprach Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus. Er machte deutlich, dass die beteiligten Akteure eine gemeinsame Position vertreten.
Vorgehen im Zwei-Stufen-Modell
Die gemeinsame Forderung beinhaltet ein zweistufiges Vorgehen. In Übereinstimmung mit der Empfehlung der Geschäftsstelle hat der Verkehrsausschusses des VRS beschlossen, zuerst die Sanierung der Schleusen und parallel dazu die Verlängerung je einer Schleusenkammer für die 110 Meter Schiffsklasse zwischen Plochingen und Mannheim zu realisieren. In einem zweiten Schritt soll dann je eine Schleusenkammer für die 135 Meter Schiffsklasse verlängert werden. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass der Gütertransportbetrieb auf der Bundeswasserstraße Neckar durchgehend aufrechterhalten und störungsfrei durchgeführt werden kann. Gleichzeitig soll dies langfristig eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraße ermöglichen.