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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Keine Berufung gegen Urteil zu Biogasanlage

 

 

Verband Region Stuttgart akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

 

Der Verband Region Stuttgart findet sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Februar ab, das den Bau einer Biogasanlage zwischen Nürtingen und Großbettlingen ermöglicht. Er wird keine Berufung einlegen. Das hat die überwältigende Mehrheit der Regionalversammlung heute beschlossen und folgte damit der Empfehlung des Planungsausschusses. 

Der Verband Region Stuttgart hatte dagegen geklagt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart dem Bau zustimmte, obwohl die Biogasanlage auf freiem Feld entstehen soll. Dort, in einem regionalen Grünzug, darf nach den Vorgaben des Regionalplans grundsätzlich nicht gebaut werden. Vom Regionalplan könne in diesem „besonderen Härtefall“ abgewichen werden, urteilten jedoch die Verwaltungsrichter. Da das Projekt der Förderung erneuerbarer Energien zu Gute komme, könnte der Aspekt des Freiraumschutzes zurückgestellt werden. Außerdem seien die Stadtwerke Nürtingen im Boot, deshalb diene die Anlage der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Verwaltungsrichter ließen eine Berufung durch den Verband Region Stuttgart ausdrücklich zu, da bei der Auslegung des Planrechts unterschiedliche Auffassungen bestünden. Ebenso eindeutig bestätigte das Gericht die grundsätzliche Klagebefugnis des Verbands Region Stuttgart. 

Planungsdirektor Thomas Kiwitt sieht in dem Urteil keine Präzedenzwirkung. Es handele sich um einen „Sonderfall“, der in dieser Konstellation in der Region Stuttgart wohl nicht vorkommen werde. Bei der Bewältigung der Energiewende handelt es sich nach Auffassung von Thomas Kiwitt um „eine komplexe Aufgabe“. Der Einzelfall der Nürtinger Biogasanlage dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass erneuerbare Energien mit dem Freiraumschutz in der Region Stuttgart an besonders geeigneten Stellen vereinbar seien. Als Beispiele nannte er Wasserkraftanlagen, großflächige Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Deponieflächen oder entlang der Autobahn sowie Biogasanlagen, die zu Bauernhöfen gehören. 

Noch „Klärungsbedarf“ bei Standorten für Windräder

„Selbst in der dicht besiedelten Region Stuttgart können geeignete Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen gefunden werden“, sagte Kiwitt. Allerdings zeigten die Stellungnahmen zum laufenden Änderungsverfahren des Regionalplans, dass auf dem Weg zu verlässlichen Vorranggebieten für Windräder noch einige Hürden zu meistern sind. Sollte zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst auf einen Schutzkorridor im Umkreis von 15 Kilometern um das Wetterradar auf den Schwäbischen Alb bestehen, würden 16 der insgesamt 96 Vorranggebiete wegfallen. Auch beim Thema Landschaftsschutzgebiete sieht Kiwitt noch „Klärungsbedarf“. Bis zur Sommerpause möchte er einen Entwurf vorlegen, aus dem ersichtlich wird, welche Vorranggebiete nicht weiterverfolgt werden können. „Das schafft noch keine Planungssicherheit, aber Klarheit für Investoren im Sinne einer pragmatischen Zwischenlösung“, sagte Thomas Kiwitt.  

In den Statements der Fraktionen schimmerte die Debatte der letzten Tage um Landesvorgaben zum Umgang mit Windkraftstandorten in Landschaftsschutzgebieten durch.  

Udo Goldmann wies für die CDU-Fraktion auf Defizite bei der Landesregierung hin, was die Förderung der Windkraft angeht. „Statt markiger Sprüche und als Gesetz formulierter politischer Absichten, hätten klare, rechtsverbindliche Vorgaben gesetzt werden müssen.“ Die Region Stuttgart habe frühzeitig und solide begonnen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das Urteil zur Nürtinger Biogasanlage „locke“ zum Widerspruch, doch die Region betreibe „Raumordnung und nicht Rechtspflege“, deshalb wolle man es dabei bewenden lassen.  

Matthias Hahn (SPD) lobte grundsätzlich „die lauten Fanfaren der Landesregierung“ beim Thema Energiewende. Er sendete dennoch einen „Weckruf an alle betroffenen Ministerien“, den nachgeordneten Behörden entsprechende Handlungsempfehlungen zu Verfügung zu stellen. Die Region sei gut aufgestellt. Von einer Berufung gegen das Biogas-Urteil wolle seine Fraktion absehen. 

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Andreas Hesky, kritisierte den Umgang des Landes mit der Energiewende. Mit „handwerklich eher ungenügenden Gesetzesvorlagen“ habe die Landesregierung versucht, „Hau-Ruck-Politik“ zu machen. Seine Fraktion hätte sich vorstellen können, gegen das Nürtinger Urteil weiter zu klagen, doch könne sie auch mit dem Urteil leben. Denn es belege, dass sich „die Belange des Landschaftsschutzes der Erzeugung regenerativer Energien vor Ort unterzuordnen haben.“ 

„Landschaftsschutzgebiete sind keine Tabuzonen, Windenergieanlagen sind darin grundsätzlich möglich“, sagte Ingrid Grischtschenko, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Die Landratsämter sollten „ihre Ermessungsspielräume bei Planung und Genehmigung nutzen“, um die energiepolitischen Ziele umzusetzen und eine einheitliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windräder zu ermöglichen. Die meisten Mitglieder ihrer Fraktion könnten es mittragen, das Urteil zur Biogasanlage nicht anzufechten.  

Kai Buschmann, Vorsitzender der FDP-Fraktion, machte deutlich: der Beschluss zur Energiewende sei parteiübergreifend gefasst worden. „Die völlige Tabuisierung der Landschaftsschutzgebiete für Windkraftanlagen lehnt die FDP ab.“ „Diversifizierung“ laute das Gebot der Stunde. Die Region müsse sich anderen Formen regenerativer Energien zuwenden. Mit dem Urteil zur Biogasanlage sei seine Fraktion „sehr zufrieden“. 

Christoph Ozasek (Linke) kritisierte: „Fehlende politische Konsequenz beim Land und ideologische Blockade in den Landratsämtern“ führen dazu, dass bei der Windkraft die Potenziale nicht gehoben werden können. Bei der „Biogasfabrik“ gehe es um Profit, nicht um ökologische Energieerzeugung.  

Ulrich Deuschle (Republikaner) vermisste „eine offene und ehrliche Diskussion über den Sinn und Unsinn der Energiewende.“ Deshalb läge es bei den Verantwortlichen, wie den Landratsämtern, „Unsinniges“ zu bremsen.

Presseinformation (als pdf)

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