STUTTGART: In den Regionalplan sollen maximal 44 Gebiete für Windräder aufgenommen werden. So lautet die Empfehlung des Planungsausschusses an die Regionalversammlung. Die große Mehrheit der Regionalpolitiker machte vor zahlreichen Interessierten in der Liederhalle erneut deutlich, dass der Verband Region Stuttgart bereit sei, durch eine angemessene Ausweisung von Windstandorten, die Energiewende zu unterstützen. Doch wie viele Standorte sind angemessen? Das war die zentrale Frage, die die heutige Diskussion und Abstimmung prägte.
Die CDU möchte eine Überlastung vermeiden und sprach sich für 30 Standorte aus. Die Grünen wollen möglichst viele Gebiete berücksichtigt wissen. Ebenfalls wohlwollend und aufgeschlossen positionierte sich die SPD-Fraktion. Die Freien Wähler schlugen maximal 56 verbleibende Standorte vor und formulierten damit eine „windkraftermöglichende“ Grundhaltung. Die Linke wollte keinen der 70 Standorte gestrichen wissen. Für eine zurückhaltende Ausweisung von 14 Standorten machte sich die FDP stark. Zu einem restriktiven Kurs tendierte die AfD.
Klar ist, dass nicht allein fachliche Kriterien wie die Windhöffigkeit oder der Abstand zur Siedlung zu berücksichtigen sind. Diese und weitere lagen dem Suchlauf der Geschäftsstelle zugrunde, an dessen Ende 77 mögliche Standorte als grundsätzlich geeignet eingestuft worden sind. An jeden dieser Standorte legten die Regionalpolitiker heute bei der Feinabstimmung die Messlatte an. Kriterien waren vor allem das Orts- oder Landschaftsbild sowie eine mögliche Beeinträchtigung der Erholung. Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling unterstrich eingangs: „Der Politik ist das letzte Wort darüber vorbehalten, wo sich die Windenergienutzung gegenüber anderen Nutzungen durchsetzen soll.“ Schließlich „hat diese zentrale Entscheidung weitreichende Folgen für die Gestaltung unserer Umwelt, unseres Lebensumfeldes, aber auch unserer künftigen Energiegewinnung“, sagte sie weiter. Sie erinnerte daran, dass der Verband Region Stuttgart bei diesem Planungsverfahren sowohl Kommunen und Behörden als auch die Öffentlichkeit frühzeitig informiert und einbezogen habe.
Wie viele Standorte definitiv in den Regionalplan aufgenommen werden, entscheidet die Regionalversammlung am Mittwoch, 30. September. „Sie hat das letzte Wort“, so Planungsdirektor Thomas Kiwitt. Die Frage der Überlastung durch eine Konzentration von Standorten in Teilräumen könnte zu einer weiteren Reduzierung der Standorte in der Regionalversammlung führen. Die Regionalversammlung wird einen „qualifizierten Zwischenbeschluss“ fassen. Rechtsverbindlich als Satzung kann die Teiländerung des Regionalplans erst dann erlassen werden, wenn die Landschaftsschutzgebiete, in denen Windkraftstandorte liegen, durch die Naturschutzbehörden geändert sind.
Presseinformation (als pdf-Datei)
Übersicht der 44 Standorte (als pdf-Datei)