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Verband Region Stuttgart

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Neue Regeln für regionale Zuschüsse

Regionalversammlung regelt die Förderung von interkommunalen Gewerbegebieten neu

STUTTGART: Der Verband Region Stuttgart fördert interkommunale Gewerbegebiete künftig nur noch unter sehr engen Voraussetzungen. Das regelt die Neufassung des „Programms zur Förderung regional bedeutsamer Industrie- und Logistikgebiete, interkommunaler Gewerbegebiete und der Wiedernutzung von Gewerbebrachen“, die die Regionalversammlung heute mit Stimmen von CDU, SPD, Freien Wählern, Grüne und FDP beschlossen hat. Die Fraktion der Republikaner stimmte dagegen.

Danach kommt die regionale Förderung eines interkommunalen Gewerbegebiets nur noch dann in Frage, wenn wegen übergeordneter Ziele, wie Freiraumsicherung oder Naherholung in einer Gemeinde keine Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden können. Regionaldirektor Dr. Bernd Steinacher: „Voraussetzung ist, dass eine Gemeinde durch Festsetzungen des Regionalplans keine Möglichkeiten mehr hat, den Flächenbedarf örtlicher Betriebe zu befriedigen.“ Darüber hinaus könnten größere Industrie- und Logistikgebiete gefördert werden. Denn daran mangele es in der Region Stuttgart.

Zinszuschuss über fünf Jahre

Der Verband Region Stuttgart erstattet den Gemeinden, die für eine Förderung in Frage kommen, maximal ein Drittel der innerhalb von fünf Jahren entstehenden Zinskosten für den Kauf und die Erschließung der Grundstücke. Des Weiteren beteiligt sich der Verband Region Stuttgart an den Kosten für Machbarkeitsstudien, sofern die Förderfähigkeit vorliegt. Dies gilt auch für die Wiedernutzung von Gewerbebrachen oder die Revitalisierung altindustrieller Gewerbe- und Industriegebiete.

Udo Goldmann (CDU) bezeichnete die Förderung als „sinnvolle Maßnahme“, um Regionalplanung und Wirtschaftsförderung in Einklang zu bringen. Interkommunale Gewerbegebiete seien geeignet, um den Flächenverbrauch einzudämmen.

SPD-Fraktions-Chef Claus Schmiedel schlug vor, dass die Region auch in die Trägerschaft von interkommunalen Gewerbegebieten einsteigen solle. Des Weiteren sollten auch Gewerbebrachen finanziell gefördert werden, deren Reaktivierung bisher insgesamt unzufriedenstellend gelaufen sei.

„Das neue Programm ist ein Rückzug auf Raten“, sagte Alfred Bachofer (Freie Wähler). Nur weil die grundsätzlichen Bedenken im Hinblick auf „Mitnahmeeffekte“ durch die Neuformulierung gemildert würden, stimme seine Fraktion zu.

Dorothee Kraus-Prause (B’90/Grüne) erkannte „Konstruktionsfehler“ in dem Programm und deshalb eine dringende Notwendigkeit, die Förderrichtlinien neu zu formulieren. Sie nannte die Neufassung „eine zweite Chance“.

Die bisherigen Erfahrungen seien nicht zufriedenstellend, sagte Jürgen Hofer (FDP). „Es bleiben Mitnahmeeffekte und sonst nichts“. Man sei von Fehleinschätzungen ausgegangen, sollte diese zugeben und das Programm einstellen.

Nach Auffassung von Axel Ebert (Republikaner) habe das Programm „die Erwartungen nicht erfüllt“. Der Fraktionsantrag, das Förderprogramm einzustellen und für die Wiedernutzung von Gewerbebrachen einzusetzen, fand keine Mehrheit.

Bisher fünf Gebiete gefördert

Aus dem „Programm zur Förderung interkommunaler Gewerbegebiete und zur Wiedernutzung regionalbedeutsamer Gewerbebrachen“ wurden seit 1998 die fünf Gebiete Lerchenäcker (Backnang/Aspach), Perfekter Standort (Vaihingen/Enz), Bachhalde (Nürtingen), Gewerbepark Schwäbische Alb (Geislingen-Türkheim) und das Flugfeld (Böblingen/Sindelfingen) gefördert. Die Gesamtkosten für die Förderung der im Endausbau gut 256 Hektar betrugen bisher zirka 2,8 Millionen Euro. Der Förderzeitraum beträgt nach den seitherigen Regelungen zehn Jahre.

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