Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat heute den Normenkontrollantrag eines Bürgers aus Alfdorf als unbegründet abgewiesen und damit auch die Arbeit des Verbands Region Stuttgart bestätigt: Der im Regionalplan festgelegte Grünzug bleibt. „Diese Entscheidung ist eine wichtige Bestätigung für die Arbeit der Regionalplanung“, betonte Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling, nachdem der VGH seine Entscheidung bekannt gegeben hatte. „Unsere sorgfältigen Abwägungen, bei denen wir uns auch intensiv mit den Belangen von Privatpersonen auseinandergesetzt haben, haben sich als richtig erwiesen“, sagte Thomas Kiwitt, Planungsdirektor des Verbands Region Stuttgart.
Der Regionalplan ist künftig mit Normenkontrollanträgen nicht mehr angreifbar, weil mit der heutigen Entscheidung der letzte, noch anhängige Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan als unbegründet abgewiesen wurde; das Rechtsmittel der Revision wurde nicht zugelassen. Unabhängig von diesem wichtigen Signal wartet die Region jetzt die abschließende Begründung des Urteils ab und wird diese auch bei ihrer künftigen Arbeit berücksichtigen.
Der Alfdorfer Bürger hat sich gegen die Fortschreibung des Regionalplans 2009 gewendet, bei der seine Grundstücke als Teil eines regionalen Grünzugs dargestellt wurden. Grünzüge sind ein regionalplanerisches Instrument, um großräumig zusammenhängende Freiräume zu sichern. Es darf dort nur in begründeten Ausnahmefällen gebaut werden.
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