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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Regionale Auswirkungen von Bundesreform

Reform der Verkehrsfinanzierung wirkt sich auf künftige S-Bahn-Projekte der Region aus

 

STUTTGART: Die Neuregelungen der Verkehrsfinanzierung von Bund und Land wird 2019 grundlegende Änderungen nach sich ziehen. Ab 2020 wird sich der Bund entsprechend der Föderalismusreform aus der Finanzierung von kommunalen Verkehrsprojekten zurückziehen. Dann werden die Länder dafür, gegebenenfalls mit „eigenem Geld“ aufkommen müssen. Da ab 2013 auch die Revision der Regionalisierungsmittel ansteht, ist das Land bei der Annahme von neuen Förderanträgen zurückhaltend. Auch die Deutsche Bahn reagiert auf die Änderungen. Sie verlangt künftig bei allen neuen Projekten, die über 50 Millionen Euro kosten und vor 2019 beginnen, eine Risikoübernahme von regionalen oder kommunalen Finanziers.

Für die laufenden S-Bahn-Projekte (S 60 Böblingen – Renningen, S 4 Marbach – Backnang) ergibt sich aus diesen Änderungen „aus heutiger Sicht kein erkennbares Risiko“, wurde heute im Verkehrsausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion erläutert. Auf finanziell unsicheren Beinen stehen nun allerdings der barrierefreie Ausbau der S-Bahnsteige, die Verlängerung der S 5 nach Vaihingen/Enz sowie die Verlängerung der S-Bahn nach Neuhausen. Auch die Finanzierung der S-Bahn in den Kreis Göppingen und ein möglicher S-Bahn-Ringschluss bis Wendlingen ist nicht abschließend gesichert. Der Verband Region Stuttgart möchte deshalb seine Planungen und Abstimmungen mit den kommunalen Partnern voranbringen. Angesichts recht langer Vorläufe sollen so die Chancen auf eine Verwirklichung der Projekte steigen, wenn dann die Finanzierung sichergestellt ist. „Wir müssen das Land fordern, damit es auch fördert“, brachte Wirtschaftsdirektor Dr. Jürgen Wurmthaler diese Vorgehensweise auf den Punkt.

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