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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Stabiles Fundament für Windrad-Standorte

Gesamtkonzept für Windkraftstandorte gilt – Hängepartie um die Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebiete soll schnellstmöglich beendet werden

Der Verband Region Stuttgart hält an seinem Gesamtkonzept der Vorranggebiete für Windkraft fest. Die 41 exklusiven Standorte für Windräder seien in einer Gesamtbetrachtung gefunden worden, erinnerte Planungsdirektor Thomas Kiwitt. Den Beschluss fällte die Regionalversammlung mit großer Mehrheit Ende September 2015. Anlass für den heutigen Bericht im Planungsausschuss war ein Antrag der CDU zum Sachstand des Vorranggebiets Boucher Höhe I (WN 25). „Wir sollten keine punktuellen Änderungen an der Gesamtabwägung vornehmen. Damit ist für niemanden etwas gewonnen“, machte Kiwitt deutlich. Gleichzeitig möchte er zügig klären, wie es um die ausstehenden Änderungsverfahren zur Aufhebung der Landschaftsschutzgebiete bestellt ist. Denn, erst wenn diese Verfahren über die Bühne sind, kann der Regionalplan rechtmäßig geändert werden. 

Kiwitt führte aus, Kern des Planungsverfahrens war die Kombination von der Ausweisung von Vorranggebieten einerseits und dem Ausschluss von Windrädern im regionalen Grünzug andererseits. Dadurch sei gewährleistet worden, dass im regionalen Konzept die am besten geeigneten Standorte berücksichtigt sind. Gleichzeitig seien all die Bereiche, in denen keine Vorranggebiete vorgesehen sind, für Windräder tabu. Denn diese liegen im regionalen Grünzug, in dem nicht gebaut werden darf. Dadurch sei eine wirksame, verbindliche Steuerung erfolgt, so Kiwitt. Die Änderung des Regionalplans ist bisher allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern als „qualifizierter Zwischenbeschluss“ gefasst. Deshalb müssen die Landkreise für 13 Standorte zunächst Verfahren zur Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten in Gang setzen. Diese Hängepartie sollte möglichst rasch beendet werden, war sich der Planungsausschuss heute einig und möchte zeitnah wissen, wie es um die Verfahren bestellt ist.  

Buocher Höhe I (WN 25)
Nachdem die Flugsicherung eine unverbindliche Voranfrage zum Bau von drei fiktiven Anlagen am Standort WN 25 ablehnte, hatte das Landratsamt Rems-Murr-Kreis das Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets auf Eis gelegt. „Das entspricht der zwischen Land und den unteren Naturschutzbehörden vereinbarten Vorgehensweise“, sagte Thomas Kiwitt. Vorrangig sollten nämlich die Landschaftsschutzgebiete ins Verfahren kommen, für die genehmigungsfähige Anträge zum Bau von Windrädern vorlägen. Deshalb sieht Thomas Kiwitt keine Notwendigkeit, den Standort WN 25 aus dem regionalen Gesamtkonzept zu streichen. Eine neue Lage würde sich aber ergeben, wenn das Verfahren definitiv nicht mehr eröffnet würde. „Dann stehen wir vor einer neuen Situation. Denn damit ist die Ausweisung des Vorranggebiets nicht mehr möglich.“ 

„Die Klärung ist für alle Beteiligten sinnvoll“, sagte Jürgen Lenz (CDU) in Bezug auf die Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebiete. Dorothee Kraus-Prause (Grüne) stellte fest, dass die Prämissen, mit denen die Gesamtkulisse erstellt wurde, nach wie vor gelten. „Von einem umfassenden Abwägungsbeschluss und einem hoch transparenten Verfahren“, sprach Matthias Hahn (SPD). Wenn einzelne Bausteine herausfallen, könnte das Gesamtkonzept ins Wanken geraten. „Wir stehen weiterhin zu unserem Grundsatzbeschluss mit den eindeutigen Kriterien“, sagte Thomas Bernlöhr (Freie Wähler). Christoph Ozasek (Linke) konnte die plötzliche Eile nicht nachvollziehen und möchte den Ausgang der Verfahren abwarten. Kai Buschmann (FDP) sieht „gewichtige Hinderungsgründe, die zu einer punktuellen Änderung“ führen müssten.

Pressemittelung (als pdf-Datei)

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