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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Ja zur Windkraft – mit regionaler Koordination

Verband Region Stuttgart nimmt Stellung zum Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes

 

Um die Energiegewinnung aus „heimischer“ Windkraft in Baden-Württemberg zu steigern, möchte die Landesregierung die bisherigen Planungsgrundlagen ändern. In seiner heutigen Stellungnahme befürwortet der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart grundsätzlich den Ausbau von Windkraft im Land, fordert jedoch wegen des hohen Abstimmungsbedarfs auch weiterhin eine übergeordnete Steuerung durch die Regionalverbände bei der Standortsuche von großen, raumbedeutsamen Anlagen. Der ergänzende Antrag der CDU auf Einrichtung eines regionalen Kompetenzzentrums zur Windkraft fand breite Zustimmung. Gemäß dem Gesetzentwurf für das neue Landesplanungsgesetz soll die Regionalplanung künftig nur noch Vorranggebiete für Windkraftstandorte festlegen, ergänzend können die Kommunen weitere Standorte sichern. Zudem sollen die bisher festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete ab 01. September 2012 wegfallen.

Die Stellungnahme hinterfragt das neuen Planungs- und Übergangsverfahren. Mit dem zukünftigen Verzicht auf Ausschlussgebiete werde ein wirksames Steuerungsinstrument für schützenswerte Landschaftsbereiche in der stark besiedelten Region Stuttgart aufgegeben. Zudem bemängelt der Verband Region Stuttgart die Möglichkeit gleichzeitiger Planungsverfahren auf regionaler und örtlicher Ebene. Dies sei ineffizient, undurchsichtig und lasse Planungssicherheit vermissen. Die erforderliche großräumige Abstimmung mit den Kommunen und Bürgern sowie die übergeordnete Steuerung, beispielsweise für eine Bündelung zu Windparks auf sinnvolle Standorte, seien im Rahmen einer regionalen Koordination am besten zu bewerkstelligen. Darüber hinaus reiche die Frist bis Ende August nächsten Jahres nicht aus, um bis dahin rechtssicher neue Standorte ausweisen zu können. Ein ausreichender Planungszeitraum wurde ausdrücklich gefordert.

Regionaldirektorin Jeannette Wopperer hob die bisherige, gute Praxis der regionalen Koordination hervor, in der „eine für alle Kommunen gleiche Regelung bürgernah und bürgerfreundlich“ umgesetzt werden kann.

Udo Goldmann (CDU) befürchtet, dass die neue Regelung nicht zur gewünschten Akzeptanz bei den Bürgern sowie zu einer höheren „Eingriffsintensität in die Landschaft“ führen wird. Ebenso sieht er Abstimmungsschwierigkeiten bei Anlagen an der Gemeindegrenze und bei der Errichtung von Windparks. Daher plädiert er für regionale Steuerung unter frühzeitiger Einbindung der Kommunen. Er forderte ein regionales Kompetenzzentrum für Windkraft. Matthias Hahn (SPD) bedauert, dass mit dem Gesetzentwurf die Kompetenzen und bereits vorhandenen Arbeitsergebnisse der Region in der Planung unzureichend anerkannt werden. Mit immer größeren Anlagen sei auch eine zunehmende Raumwirkung verbunden. Unter regionaler Führung solle daher in einem geordneten Verfahren und mit sinnvoller Clusterbildung mehr Windkraft ermöglicht werden. Auch Alfred Bachofer (Freie Wähler) plädiert für den Schutz empfindlicher Landschaftsteile. Er sieht die meisten Kommunen gut aufgestellt, die komplexen Planungen durchzuführen und möchte eine intensivere Zusammenarbeit der Region mit den Kommunen im fachlichen Austausch. Dorothee Kraus-Prause (Grüne) zeigt sich optimistisch, dass die Umsetzung des neuen Landesplanungsgesetzes gelingt. Sie fordert, dass die Region gemeinsam mit den Kommunen die Vorranggebiete gestaltet. Jürgen Hofer (FDP) vermisst im Gesetzentwurf die Verbindung der regionalen und lokalen Planung. Im Falle einer zu kurzen Übergangsfrist befürchtet er sogar eine „Praxis der Einzelfallgenehmigung“ ohne die gewünschte Bürgerbeteiligung. Christoph Ozasek (LINKE) unterstützt die Bemühungen der Landesregierung zum Ausbau der Windkraft ausdrücklich. Ulrich Deuschle (REP) plädiert für eine differenzierte Betrachtung der direkten Beteiligung der Kommunen.

Die Regionalversammlung hat sich bereits im am 21. September 2011 mit der angestrebten Änderung des Landesplanungsgesetzes befasst. Dabei bekräftigte sie den Einsatz des Verbands Region Stuttgart für die Nutzung Erneuerbarer Energien -insbesondere der Windkraft - aber auch den Koordinierungsanspruch für eine überörtliche und überfachliche Abstimmung. Um weitere Standorte für größere Windräder auszuweisen zu können, hat die Regionalversammlung eine Änderung des geltenden Regionalplans in die Wege geleitet. Unter Einbeziehung der Kommunen laufen die ersten Planungen hierzu bereits seit der landesweite Windatlas vorliegt.
Zudem bat die Regionalversammlung die Landesregierung um Klarheit, wie eine Regionalplanung zukünftig die Windkraftnutzung koordinieren könne. Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 27. September einen Entwurf zu Änderung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Nun werden die Verbände angehört.

Ergänzende Information: Ein Vorranggebiet ist ein Gebiet im Regionalplan, in dem bestimmten raumbedeutsamen Nutzungen (hier: Windkraftnutzung) Vorrang vor anderen beigemessen wird. Konkurrierende Nutzungen sind in diesem Gebiet ausgeschlossen.

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