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Metropolkongress am 22. Januar 2019 in Stuttgart

Gemeinsam die Mobilität in der Europäischen Metropolregion Stuttgart voranbringen

Für den 22. Januar 2019 plant die Europäische Metropolregion Stuttgart, einen Kongress über nachhaltige Mobilität durchzuführen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung des Verbands Region Stuttgart hat am 11. April 2018 diesem Vorhaben zugestimmt, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart wird am 19. April darüber entscheiden. Insgesamt wollen die fünf Regionalverbände gemeinsam mit Kommunen aus den Regionen Stuttgart, Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Neckar-Alb sowie Nordschwarzwald und die Landeshauptstadt Stuttgart diesen ersten Metropolkongress durchführen.

Der Kongress soll zusätzliche Impulse für die Mobilität in der Metropolregion setzen. „Die Europäische Metropolregion Stuttgart hat knapp 5 Mio. Einwohner, das ist etwa die Hälfte der Einwohner Baden-Württembergs. Sie alle bewegen sich in diesem Raum: zur Arbeit, zum Einkaufen, für Kultur und Freizeit. Daher ist das Thema „Nachhaltige Mobilität“ eine zentrale Herausforderung, die alle Regionen und Kommunen verbindet“, so Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Der Vorsitzende des Verbands Region Stuttgart, Thomas Bopp, führt aus: „Stuttgart 21 und die Metropolexpresszüge, die im Halbstundentakt nach Stuttgart fahren, bieten große Chancen für die gesamte Metropolregion. Bei den Metropolexpresszügen ist entscheidend, dass vor Ort die Anschlussverbindungen von und zum Bahnhof attraktiv gestaltet werden.“ Mit dem Metropolticket, durch das Fahrgäste in den neun Verkehrsverbünden der Metropolregion seit 2012 drei Euro günstiger als mit dem Baden-Württemberg-Ticket reisen, wurde bereits ein erfolgreiches und sichtbares Zeichen für die Mobilität in der Metropolregion Stuttgart gesetzt.

Neben dem Schienenverkehr wird sich der Metropolkongress, der in der Sparkassenakademie Stuttgart stattfinden soll, auch mit den Themen Digitalisierung und neue Mobilitätsformen, Intermodalität, Güterverkehr und Logistik sowie Stadt- und Regionalplanung beschäftigen. Dazu werden auf dem Kongress Arbeitsgruppen gebildet, die sich bereits vor Kongressbeginn konstituieren, um ihre Themen zu konkretisieren. Der gemeinschaftliche Ansatz des Kongresses spiegelt sich auch in der Finanzierung über gestaffelte Beiträge für die beteiligten Verbände wider. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt einen eigenen Anteil als Gastgeberin des ersten Metropolkongresses. Künftige Metropolkongresse sollen in der Folge dezentral in den anderen Regionen stattfinden und Themen wie etwa Wohnen, Gewerbeflächen oder Kultur diskutieren.

Der Kongress soll vor allem für Vertreter von Gemeinden, Städten, Kreisen und regionalen Gremien die Möglichkeit schaffen, sich untereinander, aber auch mit Vertretern des Landes, von Verbänden, Kammern und anderen Institutionen, über Zukunftsfragen der Mobilität auszutauschen.

Zum Hintergrund: 1995 führte die Ministerkonferenz für Raumordnung in ihrem Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen die Kategorie der „Europäischen Metropolregionen“ ein. Gemeinsam mit sechs weiteren Regionen in Deutschland wurde die Region um Stuttgart dieser Kategorie zugeordnet. Eine genaue räumliche Abgrenzung enthielt der Raumordnungspolitische Handlungsrahmen nicht. 2002 nahm der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg den Begriff der „Europäischen Metropolregion Stuttgart“ auf. Ihm zufolge umfasst diese „insbesondere den Verdichtungsraum Stuttgart einschließlich der Räume um Heilbronn und um Reutlingen/Tübingen und seine Randzone“.

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