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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Neue Entwicklungsachse auf dem Prüfstand

Im vergangenen Dezember hat die Regionalversammlung ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eröffnet. Untersucht, abgewogen und entschieden wird dabei, ob zwischen Marbach und Backnang eine Regionale Entwicklungsachse entstehen soll. Ab dem ersten März beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Regionalplan bildet den Rahmen für eine koordinierte und nachhaltige Entwicklung der Region. Er soll gewährleisten, dass Wohn- und Gewerbegebiete bedarfsgerecht entwickelt werden und diese gleichzeitig mit der Verkehrsinfrastruktur koordiniert werden. Freiflächen werden dabei nach Möglichkeit geschont und Mobilität effizient entlang der Schiene organisiert. Mit dem Ausbau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang wurde die Schienenverbindung für die Anrainergemeinden Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten aufgewertet. Zum einen erfüllt dieser Bereich damit die Voraussetzung, um als „Regionale Entwicklungsachse“ festgelegt zu werden.  Zum anderen sollen die vier Anrainergemeinden künftig den Status einer „Gemeinde im Siedlungsbereich“ erhalten. Beide Änderungen werden nun im von der Regionalversammlung am 9. Dezember 2020 eröffneten Regionalplanänderungsverfahren geprüft. Gemeinden im Siedlungsbereich dürfen über den örtlichen Bedarf hinaus Wohn- und Gewerbeflächen ausweisen. Das heißt, neue Baugebiete können so bemessen werden, dass in den Gemeinden auch Zuzug miteinkalkuliert wird. Somit würde sich die Bruttowohndichte, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird, von derzeit 55 auf 60 Einwohnern pro Hektar etwas erhöhen.

Beteiligungsverfahren
Aktuell läuft bereits die Beteiligung der Kommunen, Planungsträger und Träger Öffentlicher Belange. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet von 1. bis 31. März statt, aufgrund der Pandemie ausschließlich online. Stellungnahmen können bis zum 16. April abgegeben werden. Informationen und der Planentwurf sind auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/entwicklungsachse/ abrufbar. Die betroffenen Kommunen Affalterbach, Burgstetten, Erdmannhausen und Kirchberg an der Murr legen den Entwurf zur Änderung des Regionalplans außerdem in den Rathäusern aus. Sie informieren dazu jeweils in ihren Mitteilungsblättern.

Warum werden Entwicklungsachsen festgelegt?
Der Landesentwicklungsplan gibt vor, dass Siedlungswachstum insbesondere an Standorten erfolgt, die über einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss verfügen. Ziel dabei ist es, dass möglichst viele Menschen einen besseren Zugang zum Nahverkehr erhalten und sich infolgedessen der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dieses Prinzip wird über die Ausweisung von Regionalen Entwicklungsachsen beziehungsweise Landesentwicklungsachsen umgesetzt. Je nach Lage zu diesen Achsen sind die Gemeinden in der Region Stuttgart in zwei Kategorien eingeteilt: Gemeinden an einer Entwicklungsachse liegen im Siedlungsbereich. Das heißt, sie dürfen und sollen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch Wanderungsgewinne berücksichtigen – über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen hinaus. Die übrigen Gemeinden sind dagegen „beschränkt auf Eigenentwicklung“. Ein Automatismus zur Festlegung Regionaler Entwicklungsachsen entlang von Bahnstrecken besteht allerdings nicht.

Ablauf einer Regionalplanänderung – umfassendes Prüfungsverfahren
Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens werden die unterschiedlichen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung – soziale, ökologische und ökonomische Belange – und die damit jeweils verbundenen Wirkungen systematisch erfasst, ausgiebig beleuchtet und gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden ein Entwurf zur Änderung des Regionalplanes erarbeitet sowie ein umfassender Umweltbericht erstellt, die nach Freigabe durch die Regionalversammlung offengelegt werden. Dabei besteht sowohl für Träger öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden, als auch für die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen ebenso wie die abschließende Entscheidung über die Änderung des Regionalplans liegen dann wieder bei der Regionalversammlung. Rechtskraft erhält die Planänderung mit der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium als Oberste Landesplanungsbehörde. Die Entscheidung darüber, ob die zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt und konkrete Flächen entwickelt werden, bleibt jedoch Aufgabe der Gemeinden.

Die Presseinformation als PDF-Download

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